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Was wird gefördert

Qualifizierung während KurzarbeitQualifizierung außerhalb der Kurzarbeit
ProgrammESF-BA ProgrammWeGebAU
Wer wird gefördert?Bezieher von Kurzarbeitergeld, die während der kurzarbeitsbedingten Ausfallzeiten weitergebildet werden
  • ältere (> 45 Jahre) in Unternehmen mit < 250 MA; gering qualifizierte MA
  • MA deren Berufsabschluss (Lehre, Studium) mehr als 4 Jahre zurückliegt und die in den letzten 4 Jahren keine Förderung durch die BA erhalten haben
Sonstige Bedingungen
  • kein Rechtsanspruch, Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur
  • Qualifizierungsbedarf muss begründet werden (Qualifizierungsplan)
  • Maßnahme muss innerhalb der KuG Bezugsdauer abgeschlossen sein
  • Antragsstellung vor Kursbeginn
  • Arbeitgeber zahlt während der Weiterbildung das Gehalt normal weiter
Umfang der Förderung
  • Maßnahmen, die am allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind:
  • 60% der Kursgebühren
  • 80% für kleine Unternehmen (< 50 MA, < 10 Mio. € Umsatz)
  • 70% für mittlere Unternehmen (< 250 MA, < 43 Mio. Umsatz)
  • +10% für Arbeitnehmer über 50 Jahre (bis max. 80%)
  • + Übernahme von 100% der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA, wenn > 50% der Kurzarbeit für Qualifizierung genutzt wird

  • 100% der Kursgebühren

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eMail:
carmen.karle@drwe.de
Carmen Karle bei Xing

Tel.:
+49 7031 410 309 0