| Qualifizierung während Kurzarbeit | Qualifizierung außerhalb der Kurzarbeit |
| Programm | ESF-BA Programm | WeGebAU |
| Wer wird gefördert? | Bezieher von Kurzarbeitergeld, die während der kurzarbeitsbedingten Ausfallzeiten weitergebildet werden | - ältere (> 45 Jahre) in Unternehmen mit < 250 MA; gering qualifizierte MA
- MA deren Berufsabschluss (Lehre, Studium) mehr als 4 Jahre zurückliegt und die in den letzten 4 Jahren keine Förderung durch die BA erhalten haben
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| Sonstige Bedingungen | - kein Rechtsanspruch, Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur
- Qualifizierungsbedarf muss begründet werden (Qualifizierungsplan)
- Maßnahme muss innerhalb der KuG Bezugsdauer abgeschlossen sein
- Antragsstellung vor Kursbeginn
| - Arbeitgeber zahlt während der Weiterbildung das Gehalt normal weiter
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| Umfang der Förderung | - Maßnahmen, die am allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind:
- 60% der Kursgebühren
- 80% für kleine Unternehmen (< 50 MA, < 10 Mio. € Umsatz)
- 70% für mittlere Unternehmen (< 250 MA, < 43 Mio. Umsatz)
- +10% für Arbeitnehmer über 50 Jahre (bis max. 80%)
- + Übernahme von 100% der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA, wenn > 50% der Kurzarbeit für Qualifizierung genutzt wird
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